Fallstricke von IT, Datenschutz und Digitalisierung im Hotel

Von der Buchung über Essgewohnheiten bis hin zu Begleitpersonen und Check-out: In fast allen Bereichen wird in der Hotellerie mit hochsensiblen, personenbezogenen Daten gearbeitet.

ESV-Redaktion ConsultingBay
Erich Schmidt Verlag 20.04.2021

„Datenschutz noch nicht selbstverständlicher Bestandteil des Lösungsprozesses”

„Allein schon das Thema nicht zur Leitungssache zu machen, ist ein Fehler. IT und Digitalisierung den großen Plattformen zu überlassen und sich damit in nahezu unumkehrbare Abhängigkeiten zu begeben. Es muss investiert, probiert und vor allem müssen hergebrachte Standards und Abläufe durchdacht werden – vielleicht geht es mit dem Einsatz von IT schlanker und schneller und sichtbarer im Gästekontakt.Das komplette Interview können Sie hier lesen”.

e-evidence Ausländische elektronische Beweismittel um jeden Preis?

Interview gemeinsam mit Dr. Anna Oehmichen

Mit dem Vorschlag der Kommission vom 17.4.2018 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen (COM(2018) 225 final) möchte die Kommission die Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden verbessern, auf elektronische Beweismittel („e-evidence“) per Mausklick in ganz Europa zugreifen zu können. Dies soll durch Schaffung zweier neuer Ermittlungsinstrumente geschehen, der sog. Europäischen Herausgabeanordnung („European Production Order“) sowie der sog. Europäischen Sicherungsanordnung („European Preservation Order“). Hier geht’s zum Artikel

Autorentreffen des Berliner Anwaltsblatts

Die Redaktion des Berliner Anwaltsblatts lud auch dieses Jahr zum Autorentreffen. Dank des Engagements der Geschäftsstelle des Berliner Anwaltsvereins und der Mitarbeiter des Erich Schmidt Verlags konnte dies tatsächlich unter den aktuellen Bedingungen bei schönem Spätsommerwetter auf dem Geländes des Verlags stattfinden. Hier geht’s zum Artikel

„IM VERGLEICH ZU DEN USA HINKEN WIR MIT DEM THEMA AI VERMUTLICH FÜNF JAHRE ZURÜCK“

Ein Interview mit Florian Schwiecker

Wie stehen wir in Deutschland mit dem Thema da, wenn Sie die internationale Perspektive wagen, und sind die Vorbehalte gegenüber Cloud-Anwendungen andernorts auch so stark?
Das kann ich leider nur so sagen, wie es ist: Deutschland steht im internationalen Umfeld weit abgeschlagen da. Das betrifft den Einsatz von Technologie in allen Bereichen unserer Gesellschaft – privat wie beruflich – ebenso wie unsere Offenheit, Neues zu nutzen und selbst zu entwickeln. Vorreiter sind hier in Europa ganz klar die skandinavischen Länder, aber auch viele osteuropäische Länder sind längst an uns vorbeigezogen. Im Vergleich zu den USA hinken wir vermutlich fünf Jahre zurück. Hier geht’s zum Artikel

Autorenfoto Florian Schwiecker: Rudi Schröder

DIGITALER BAUKASTEN ALS EXPORTSCHLAGER

Michael Grupp von BRYTER im Interview

Haben Sie einen Tipp für unsere LeserInnen zum Thema Legal Tech?
AnwältInnen empfehle ich: Sprechen Sie Ihre MandantInnen an. Fragen Sie sie, welche Herausforderungen gerade operativ bestehen. Die nachhaltigen und wirklich strategisch relevanten Impulse für innovative Projekte und Anwendungen kommen nicht mehr aus der hauseigenen Bibliothek und von den ReferendarInnen, die sich mal an Technologie versuchen dürfen. Sie müssen von der Mandantschaft kommen und dann von der Partnerschaft diskutiert werden. Hier geht’s zum Artikel

„WIR HABEN NOCH ETWAS ZU TUN“

Über ein Jahrzehnt setzte sich Rechtsanwältin Dr. Astrid Auer-Reinsdorff als Mitglied des DAV-Vorstands für die Belange der Anwaltschaft ein und gestaltete das anwaltliche Miteinander maßgeblich mit. Gemeinsam mit Rechtsanwältin Lisa Schopp blickt sie in der Juni 2021-Ausgabe des Berliner Anwaltsblatts zurück auf zwölf bewegte Jahre.

Interview mit Dr. Astrid Auer-Reinsdorff herunterladen: BAB_06-2021_238_AU

Digitale Zusammenarbeit mit den MandantInnen

Gerade die letzten Wochen in der Corona-Pandemie mit Kontaktverboten und Distanzgeboten, eingeschränkten Meeting- und Reisemöglichkeiten, Homeoffce und Online-Fortbildung haben einen Schub im Digitalisierungs-Know-how in den Anwaltskanzleien gebracht.

Quasi über Nacht wurden KollegInnen und Sekretariate zu VielnutzerInnen

Quasi über Nacht wurden hinsichtlich der Nutzung von digitalen Hilfsmitteln zurückhaltende KollegInnen und Sekretariate zu VielnutzerInnen. Die Kanzleien haben entweder selbst Lösungen freigeschaltet, über Cloud-Anbieter gebucht oder aber die elektronischen Meeting-, Austausch- und Organisationslösungen (Collaboration-Tools) begonnen einzusetzen, welche ihre MandantInnen normalerweise nur für ihre interne Arbeit nutzen. Dies betraf zunächst einmal einen Run auf Video- und Telefonkonferenz-Lösungen, um mit MandantInnen in Kontakt zu bleiben, Vertragsverhandlungen digital abzuhalten oder Webinare statt Präsenzveranstaltungen für MandantInnen, insbesondere auch zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie und in der Fortbildung. Die kompletten Artikel können Sie hier herunterladen:
BAB_07-08_2020_08-06 (002)_AU, Privacy Decision-making aid: Video Call Apps

Autorentreffen des Berliner Anwaltsblatts

Eine Tradition des Berliner Anwaltsblatts: das Autorentreffen! Einmal im Jahr sind alle Autorinnen und Autoren des vergangenen Jahres zum Austausch und zur Selbstverpflichtung zu neuen Beiträgen eingeladen.

Diesmal führte die Einladung auf die Dachterrasse der neu gebauten ESV-Akademie des Erich Schmidt Verlags, wo Dr. Astrid Auer-Reinsdorff “die Redaktionsleiterin ” und Dr. Joachim Schmidt ” als Verlagsleiter ” die Autorinnen und Autoren am spätsommerlichen 3. September begrüßten. BAB_11-2018_eJournal _BAV

Zeichnungen: Philipp Heinisch, www.kunstundjustiz.de

Status des beA und digitale Anwaltschaft – Fragen der DAV-IT-Recht (davit) und Berliner Anwaltsverein an die BRAK

Am 1. Februar 2018 fand auf Einladung der davit (Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im DAV) gemeinsam mit dem Berliner Anwaltsverein ein Expertentalk mit öffentlicher Diskussion mit Kolleginnen und Kollegen sowie Interessiertenzum „Status des beA und digitale Anwaltschaft“ statt.

Der Einladung folgten ca. 150 Kolleginnen und Kollegen und Interessierte. Zahlreiche weitere Kolleginnen und Kollegen verfolgten die Veranstaltung über den Livestream. Die Aufzeichnung können Sie hier ansehen: https://www.youtube.com/watch?v=_qsoEVn8tBA. Nach einer Einleitung erläuterte Markus Drenger vom Chaos Computer Club Darmstadt die von ihm Ende letzten Jahres entdeckten Sicherheitslücken beim beA. Im Verlauf des Abends wies Herr Drenger mehrfach darauf hin, dass er keinen Zugriff auf den Quellcode hatte und die Beseitigung der von ihm gefundenen und am 20. Dezember 2017 bekannt gemachten erheblichen Schwachstellen nicht bedeuten wird, dass das beA ohne andere Sicherheitslücken erneut an den Start gehen würde. BAB_04-2018_eJournal_beA

Digitaler Rechtsverkehr

Die Briten haben ihre Bevölkerung schuldhaft nicht aufgeklärt über die Gefahren eines Brexit, aus parteipolitischen Interessen ziehen sie das jetzt verantwortungslos durch. Die Regierung hat leider keinen wirklich ernstzunehmenden Sparringspartner. Das ist die Tragödie. Aber trotzdem, die positive Botschaft kann nur lauten: Der Blick über die Grenze und das Eintauchen in das juristische Arbeitsleben in einem anderen Land lohnt sich in jedem Fall, es lohnt sich justiziell, es lohnt sich kulturell. BAB_03-2018_eJournal_beA

„Der Blick über die Grenze lohnt sich in jedem Fall“

Die Briten haben ihre Bevölkerung schuldhaft nicht aufgeklärt über die Gefahren eines Brexit, aus parteipolitischen Interessen ziehen sie das jetzt verantwortungslos durch. Die Regierung hat leider keinen wirklich ernstzunehmenden Sparringspartner. Das ist die Tragödie. Aber trotzdem, die positive Botschaft kann nur lauten: Der Blick über die Grenze und das Eintauchen in das juristische Arbeitsleben in einem anderen Land lohnt sich in jedem Fall, es lohnt sich justiziell, es lohnt sich kulturell. BAB_03-2018_eJournal_Heinz Teil 2

„Überzeugungen kann man nicht verkaufen“

Interview mit Rechtsanwalt und Notar a. D. Volker G. Heinz Teil 1. Sein Freiheitswille, seine Internationalität sowie die Zustimmung zu Europa bestimmen das Berufsleben des Kollegen. BAB_01-02-2018_eJournal_Heinz teil 1

Ein Kriminalbiologe auf Wahrheitssuche

Interview mit Dr. Mark Benecke, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Sicherung, Untersuchung und Auswertung kriminaltechnischer Spuren (IHK Köln). Lesen Sie weiter

Er ist Vorsitzender der Deutschen Dracula-Gesellschaf. Er ist Mitglied des Komitees des Nobelpreises für kuriose wissenschaftliche Forschungen. Er ist der bekannteste Kriminalbiologe der Welt. Er ist Dr. Mark Benecke. … mehr erfahren

DSGVO: Die fünf wichtigsten Sofortmaßnahmen

Am 25. Mai 2018 wird die neue EU-DSGVO wirksam. Mit dieser Verordnung wird der Datenschutz innerhalb der EU vereinheitlicht und der Schutz persönlicher Daten verstärkt.

Dr. Auer-Reinsdorff /
Kjell Vogelsang

Mai 2018

Für Anwaltskanzleien spielen die erweiterten Betroffenenrechte, Pflichten und Bußgeldvorschriften eine besondere Rolle.

Schließlich ist die Verarbeitung personenbezogener bzw. personenbeziehbarer Daten für die tägliche Arbeit essentiell. Daher sollten Anwälte die letzten Tage vor Inkrafttreten der DSGVO nutzen, um sich über nötige Maßnahmen zu informieren und ihre Prozesse zu überarbeiten

In dieser 20-seitigen Fachinfo-Broschüre erläutern Dr. Astrid Auer-Reinsdorff und Kjell Vogelsang kurz und praxisbezogen, was zu tun ist.

Themen der Fachinfo-Broschüre:

  • Wird ein Datenschutzbeauftragter benötigt? Was ist die Datenschutzfolgenabschätzung?
  • Die korrekte Datenschutzerklärung auf der Kanzleiwebsite
  • Die Erstellung einer Datenschutzverpflichtung für Mitarbeiter
  • Die Verpflichtung externe Dienstleister/Auftragsverarbeiter
  • Datenschutz durch Verschlüsselung prüfen und anbieten

Aufgrund der DSGVO ging es in den vergangenen Wochen in vielen Unternehmen und Kanzleien drunter und drüber. Und auch jetzt nach dem 25. Mai sind in vielen Kanzleien noch nicht alle nötigen Maßnahmen getroffen. Um Anwaltskanzleien bei der Umsetzung der neuen Datenschutzverordnung zu unterstützen, hat der FFI-Verlag mit IT-Rechtlerin Dr. Astrid Auer-Reinsdorff an zwei Terminen ein Webinar mit dem Titel „DSGVO: Die fünf wichtigsten Sofortmaßnahmen für Anwaltskanzleien“ veranstaltet. Und der Bedarf war offenbar immens, denn insgesamt haben über 1.000 Interessierte teilgenommen.

Im Webinar wurde erklärt, wie Anwaltskanzleien:

  • einen Datenschutzbeauftragten, Schulungen und Datenschutzrisikomanagement einführen
  • die Datenschutzerklärung der Website anpassen müssen
  • eine Datenschutzverpflichtung mit Mitarbeitern und externen Dienstleistern abschließen
  • Verschlüsselungen prüfen und anbieten

Webinar-Aufzeichnung zur DSGVO erhältlich:

Falls Sie das Webinar verpasst haben, aber noch offene Fragen zur DSGVO haben, können Sie hier eine Aufzeichnung des kompletten Webinars anschauen:
www.anwaltswebinare.de

Neues Datenschutzrecht: Datenschutz ist für alle Anwaltskanzleien – unabhängig von der Anzahl der Berufsträger, dem Umfang der elektronischen Datenverarbeitung und der Art der Ausrichtung auf die Anforderungen und Kommunikationswünsche der Mandaten – ein wichtiges Organisationsthema. Der Beitrag zeigt auf, worauf Sie nach dem Wirksamwerden der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) achten müssen. Checklisten und Praxistipps helfen Ihnen zu klären, wann ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen ist und welche Aufgaben von ihm wahrgenommen werden müssen. Und was ist bei der Erstellung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten bzw. der Datenschutzerklärung zu beachten? Zu diesen und weiteren Fragen aus der Praxis gibt die Autorin Auskunft. (aus: ZAP 11/2018)von Dr. Astrid Auer-Reinsdorff

Hier kostenpflichtig nachzulesen