Schlaglichter auf die Folgen für die Rechtspraxis
"Zuhören - Mitreden!": der Austritt Großbritanniens, der zweitgrößten Volkswirtschaft der EU, aus der EU rückt (wahrscheinlich) näher. Kurzfristig kann es zu rechtlichen Umbrüchen ohne Übergangsregelungen kommen. Die vier Grundfreiheiten der EU - die Warenverkehrs-, Dienstleistungs-, Personenverkehrs- und Kapitalverkehrsfreiheit - und der Acquis communautaire haben dann keine Geltung mehr im Verhältnis zu Großbritannien. Welche Folgen hat der Brexit voraussichtlich für die Rechtspraxis? Welche Rechtsgrundlagen gelten, wenn das gemeinsame EU-Recht wegfällt? Welche Regelungslücken sollten möglichst dringend geschlossen werden? Diese Fragen werden wir am 13.02.2019 im Berliner Anwaltsverein beleuchten. Die Veranstaltung ist gleichzeitig der Auftakt zu unserer Reihe "Zuhören- Mitreden!", mit der wir Sie in [...]
