Erfolgreiche Rechtsberatung als kreativen und gestalterischen Prozess verstehen
Seit 1997 bin ich als Rechtsanwältin und seit 2007 als Fachanwältin für Informationstechnologierecht (IT-Recht) in Berlin und Lissabon zugelassen. Seit 2002 bin ich in eigener Kanzlei mit Fokus auf Unternehmensmandate im Vertrags-, IP- und IT-Recht tätig. Studiert und promoviert habe ich in Regensburg mit Station am EIPA (Maastricht). Berufsbegleitend erwarb ich die Qualifikation der IHK-geprüften Sortimentsbuchhändlerin bei Bücher Pustet, Regensburg. Fortbildung und kollegialer Austausch sowie unternehmerische Erfahrung und Affinität zu den Branchen meiner Mandanten gehören genauso zu meinen Leitplanken wie soziales und internationales Engagement.
Seit 1997 bin ich als Rechtsanwältin und seit 2007 als Fachanwältin für Informationstechnologierecht (IT-Recht) in Berlin und Lissabon zugelassen. Seit 2002 bin ich in eigener Kanzlei mit Fokus auf Unternehmensmandate im Vertrags-, IP- und IT-Recht tätig. Studiert und promoviert habe ich in Regensburg mit Station am EIPA (Maastricht). Berufsbegleitend erwarb ich die Qualifikation der IHK-geprüften Sortimentsbuchhändlerin bei Bücher Pustet, Regensburg. Fortbildung und kollegialer Austausch sowie unternehmerische Erfahrung und Affinität zu den Branchen meiner Mandanten gehören genauso zu meinen Leitplanken wie soziales und internationales Engagement.
Langjährige Praxis und wertvolle Erfahrungen aus komplementären Fachgebieten
Meine Gremienerfahrung geht zurück auf mehr als ein Jahrzehnt Engagement für den Deutschen Anwaltverein, seine Unterorganisationen und Entsendung in Gremien verschiedener Organisationen, u.a. bis 2019 Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht (davit) im DeutschenAnwaltverein (DAV), bis 2021 zwölf Jahre Vorstand des DAV sowie Vizepräsidenten, Mitgründerin der ARGE Anwältinnen und des DAV Portugal sowie Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Internationales Wirtschaftsrecht. Im Vorstand des Berliner Anwaltsverein bin ich Schatzmeisterin und seit 2016 Redaktionsleiterin des Berliner Anwaltsblatts. Beirätin und Generalbevollmächtigte war ich in der Hospitality-Branche von 2017 bis 2020 für die Brendal Hotel Group. Mehr zu meinem Profil unter Vita oder bei LinkedIn.
Seit 2003 veröffentliche ich regelmäßig zu IT-rechtlichen Themen und bin Mitglied der Redaktion des Der IT-Rechts-Berater, Wissenschaftsbeirat der Zeitschrift für Datenschutz (ZD) sowie Mitherausgeberin der Zeitschrift für IT-Recht und Recht der Digitalisierung (MMR).
Mit der davit bin ich Initiatorin für die Einführung der Fachanwaltschaft IT-Recht und seit 2006 Mitgliedes des Fachausschusses bei der Rechtsanwaltskammer Berlin und seit 2010 dessen Vorsitzende.
Als Herausgeberin des Beck’schen Handbuch IT- und Datenschutzrecht bin ich Fachautorin, Lehrende, Speakerin und Moderatorin zu den Themen IT-Recht, Datenschutz, Urheberrecht, Digitalisierung, KI, Legal Tech, Hospitaliy. Zu Themen der Diversity und Work Life Konzepte bin ich Coach und Mentorin.
Dr. Astrid Auer-Reinsdorff berät und begleitet Mandanten anwaltlich vornehmlich aus dem unternehmerischen Umfeld von der ersten rechtlichen Einschätzung einer Geschäfts- oder Projektidee über die konkrete Ausgestaltung der vertraglichen Beziehungen zu Kunden, Lieferanten und Dienstleistern. Dabei umfasst die Beratung neben den vertragsrechtlichen Ausgestaltungen datenschutz- und urheberrechtliche Fragen. Ihre langjährige Erfahrung in der gestaltenden Beratung bringt Frau Dr. Auer-Reinsdorff gewinnbringend auch bei Eskalationsbedarf in Projekten und Kooperationen ein. Dies reicht von der Bereitstellung von Management Summaries zur Entscheidungsvorbereitung, über die Moderation von Lenkungsausschusssitzungen bis zur Vertretung in streitigen Auseinandersetzungen. Daneben ist sie seit 2015 als Schlichterin für die DGRI-Schlichtungsstelle tätig.
Dr. Astrid Auer-Reinsdorff berät insbesondere bei der Vertragsgestaltung sowie deren Auslegung und Anwendung. Das Spektrum der vertragsrechtlichen Beratung bilden IT-Outsourcing, Cloud Service, Software-, Hardware- und IT-Systemerstellungsverträge zu Lizenz-, Marketing- und Franchise- und Know How-Schutzvereinbarungen gleichermaßen wie Unternehmenskauf- und Übertragungsverträge, Pachtverträge und die rechtliche Due Diligence.
Die IT-rechtliche Betrachtung umfasst dabei auch die besonderen Anforderungen des eCommerce sowie der modernen Unternehmenspräsenz und das Reputationsmanagement über das Internet und die Sozialen Medien. Hierzu gehört auch das rechtliche Management von Domains und Marken sowie Maßnahmen zum Schutz des Know-How der Kreativen.
Die Anforderungen an IT-Risikomanagement und IT-Compliance und deren Umsetzung in den Unternehmen hat sie dabei mit im Blick. Als Expertin moderiert, referiert und veröffentlicht sie zu aktuellen Fragestellungen der Digitalisierung und über Veränderungsprozesse in Unternehmen und Branchen.
Die Passion für das IT-Recht entstand 1999. Zuvor war Frau Dr. Auer-Reinsdorff in einer Insolvenzkanzlei mit Fragen der Sanierung und Unternehmensführung einschließlich internationaler Fragestellungen befasst sowie am Standort Berlin für die Begleitung in Bauprojekten mit einem Fokus auf Einkaufzentren und Discounter-Standorten tätig. So wird ein treuer Mandantenstamm aus der Baubranche noch heute von ihr beraten – Streitigkeiten zu Mängeln, Verzug und Abnahme – hier ähneln sich IT- und Bauprojekte.
Seit 2020 begleitet Dr. Astrid Auer-Reinsdorff die Schwimmerin Yusra Mardini und ihr Management. Im Verein wirmachenwelle e.V., den Johanna Steudtner zusammen mit ihrem Bruder, dem Bigwavesurfer Sebastian Steudtner, initiierte, unterstützt sie das Engagement für soziale Surfprojekte.
Frau Dr. Auer-Reinsdorff ist seit mehr als 20 Jahren als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt der gestaltenden Beratung tätig. Als Fachanwältin für IT-Recht berät sie sowohl KMU als auch börsennotierte Unternehmen in IT-Projekten sowie allen Fragen der Digitalisierung. Daneben agiert sie als single point of contact für Mandanten in Gründungs-, Konsolidierungs- und Nachfolgeprozessen. Hierbei greift sie auf ein erfahrenes und etabliertes Netzwerk zurück. Hier liegt ihr Fokus in der gestaltenden Beratung bei der Realisierung und Beschleunigung von Geschäftsmodellen insbesondere im digitalen Umfeld sowie in der Event- und Hospitality-Branche.
Sie ist seit vielen Jahren Fachanwältin für IT-Recht und im Deutschen Anwaltverein und seinen Untergliederungen sowie in interdisziplinären auch internationalen Netzwerken aktiv und am Nationalen IT-Gipfel-Prozess beteiligt.
Als Referentin und Herausgeberin des Handbuchs IT- und Datenschutzrecht prägt sie die Fachrichtung der Fachanwaltschaft IT-Recht maßgeblich.
Dr. Astrid Auer-Reinsdorff war zu Beginn ihrer Berufstätigkeit in überregional und international ausgerichteten Anwaltskanzleien mittlerer Größe In Düren und Berlin sowie der Rechtsabteilung eines internationalen Chemiekonzerns in Brüssel tätig. Davor studierte sie Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg, war im Referendariat zum European Institut of Public Administration abgeordnet und promovierte zu einem europarechtlichen Thema.
Die Vergütung der Rechtsanwälte richtet sich allgemein seit dem 01. Juli 2004 nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), zuletzt geändert am 10.8.2021.
- Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Wert der Angelegenheit sowie dem Umfang und der Schwere der Tätigkeit.
- Es ist immer möglich, individuelle Vergütungsvereinbarungen auf Basis von Stundensätzen oder Pauschalen zu treffen. Für Beratungsleistungen werden Vergütungsvereinbarungen abgeschlossen.
- Hinweise zu den Grundlagen der Rechtsanwaltsvergütung sowie Gebührentabellen finden Sie im Internetangebot der Bundesrechtsanwaltskammer.
- Hinweise über die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe (PKH) und Beratungshilfe finden Sie im Internetangebot des Bundesjustizministeriums.
Die Beratungshonorare vereinbaren wir je nach Komplexität und Umfang der Angelegenheit als Zeit- oder Pauschalhonorare.
- Seit 1997 Rechtsanwältin in Berlin
- Eröffnung der Rechtsanwaltskanzlei AUER im Jahr 2002
- Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologierecht im Deutschen Anwaltverein e.V. von 2005 bis 2021,
- seit 2001 Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses
- Mitglied Redaktionsteam Der IT Rechts-Berater seit 2003
- 2004 Gründung der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen im DAV
- Seit 2007 Fachanwältin für Informationstechnologierecht
- 2008 Gründung des DAV Portugal
- Seit 2009 Filiale Lissabon/ Portugal
- Von 2009 bis 2021 Vorstandsmitglied und von Mai 2011 bis Juni 2015 Vizepräsidentin im Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V.
- Stellvertretende Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Internationales Wirtschaftsrecht.
- Mitglied IT Committee im Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) seit 2011 und bis 2015 Mitglied der deutsche Delegation
- Vorstandsmitglied und Schatzmeisterin des Berliner Anwaltsverein seit 2012
- Wissenschaftsbeirätin der ZD Zeitschrift für Datenschutz seit 2015
- Redaktionsleiterin des Berliner Anwaltsblatts seit 2016
- Mitherausgeberin der MMR Zeitschrift für IT-Recht und Digitalisierung seit 2015
- Generalbevollmächtigte Brendal Hotel Group von 2017 bis 2020
- Beirätin Stiftung Datenschutz seit 2018
- Fremdsprachen: Englisch, Französisch, Portugiesisch.