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HygienekonzeptRegine Richter2021-02-01T08:05:48+01:00

Hygienekonzept

Zum Schutz unserer Mandanten und Mitarbeiter gilt ab dem 2. November 2020 folgendes Hygienekonzept.
Die Beratung findet möglichst telefonisch oder auf Wunsch über die peer2peer-Videolösung vOffice oder die Video- und Kollaborations-Tools der Mandanten statt. Wir bieten weitere Möglichkeiten des sicheren und vertraulichen Datenaustausches wie z.B. die Webakte und stimmen mit Ihnen gern den geeigneten Kommunikationsweg ab.
Bei einem zwingend erforderlichen Besuch in unseren Kanzleiräumen bitten wir unsere Mandaten und Lieferanten um Einhaltung des Mindestabstands von ca. 2 m. Solange dieser eingehalten wird, muss kein Mund-Nase-Schutz getragen werden, ist aber im Gespräch weiterhin zu empfehlen. Wir stellen Einweg-Masken am Eingang zur Verfügung. Wir bitten auch darum nach Betreten der Kanzlei die Hände am bereitgestellten Spender am Eingang zu desinfizieren und sich die Hände bei der Nutzung der sanitären Einrichtungen zu waschen. Wir können auch open-air beraten – nun wird es leider langsam kühl – bitte auf entsprechende Kleidung achten und wir fassen uns dann kurz.
Für die Übergabe von Schriftstücken und Originalen ist ein Betreten der Kanzlei nicht erforderlich. Bitte legen Sie die Unterlagen in den außen angebrachten Briefkasten und informieren uns.
Für unsere Mitarbeiter und Dienstleister gelten dieselben Vorsichtsmaßnahmen. Zusätzlich sind sie angehalten bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben und ärztlichen Rat einzuholen.
Kontaktflächen (Tische, Türklinken) werden regelmäßig desinfiziert. Alle Aufenthaltsräume werden regelmäßig stoßgelüftet.

Auer Business & IT-Law

  • Dr. Astrid Auer-Reinsdorff
    Rechtsanwältin und
    Fachanwältin für IT-Recht

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