Starkes Blatt mit digitaler Reichweite
„An diesem tollen Spätsommerabend konnte ich mich als Redaktionsleiterin bei den Autorinnen und Autoren sowie allen zum Gelingen des aktuellen 73. Jahrgangs des Berliner Anwaltsblatts Beitragenden bedanken. Verlagschef Dr. Joachim Schmidt freut sich, im Jahr des 100-jährigen Jubiläums des Verlags gemeinsam mit dem Berliner Anwaltsverein optimistisch in die Zukunft mit den nächsten zwei Jahrgängen des Berliner Anwaltsblatt zu schauen. Denn auch, wenn Print nicht für alle Adressaten passt, so ist es doch bei Fachzeitschriften nicht obsolet. Die gedruckte Ausgabe bleibt Werbeträger und beliebt als Reisebegleiter und für Bildschirmpausen. Wir werden also jedenfalls den 75. Jahrgang noch als Heftausgabe setzen und verteilen.“
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Landgericht Bonn, Anerkenntnisurteil 5 S 34/23 Herausgabe von anwaltlichen Handakten und Auskunftsanspruch nach DSGVO
Leitsätze
Dr. Astrid Auer-Reinsdorff
Rückforderungsanspruch bei Online-Glücksspielen ohne Glücksspiellizenz für Deutschland Landgericht Berlin, Urteil vom 23.10.2023 – 5 O 230/
Staffelstabübergabe bei der Arbeitsgemeinschaft Internationales Wirtschaftsrecht
Am 9.11.2023 fand die diesjährige Mitgliederversammlung der ARGE IWR im Rahmen des 9. Internationalen Wirtschaftsrechtstags in Berlin statt.
Der GfA konnte einen erfreulichen und facettenreichen Tätigkeitsbericht mit einer entspannten Haushaltslage abgeben. Neben dem IWR-Camp und dem IWRT sowie der Mitwirkung am Deutschen Anwaltstag war das diesjährige Menschenrecht Luncheon hervorzuheben.
Internationales Erbrecht mit Blick nach Portugal
Erblotse zu Gast bei der Veranstaltung des BAV, IWR und DAV-Portugal am 8.12.2023.
Die Co-Founderin von Erblotse.de Dr. Birte Gall stellte im Rahmen der gemeinsamen Veranstaltung des Berliner Anwaltsvereins, der Arbeitsgemeinschaft Internationales Wirtschaftsrecht im DAV und dem DAV Portugal zum Internationalen Erbrecht mit Blick nach Portugal am 8.12.2023 den Teilnehmern die Möglichkeiten des Angebots vor.
Autorentreffen des Berliner Anwaltsblatts
Digital und Print – eine starke Kombination.
Die Wettertradition blieb uns dieses Jahr zwar nicht treu – statt Dachterrasse am Standort des Verlag Erich Schmidt großzügige Innenräume, leichtes Catering und beste Stimmung.
Die Autorinnen und Autoren nutzten unser jährliches Autorentreffen zum entspannten Plaudern genauso wie zum engagierten Schmieden von Beitragsideen und Heftthemenplänen. Die Ideensammelbox füllte sich gut und drei Teilnehmer konnten sich am Ende des Abends wieder über Buchpreise für ihr Engagement freuen.
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Aufbewahrungsfristen! Bei welchen Unterlagen das Wegwerfen teuer werden kann.
Handelsblatt – Katharina Schneider – 25.09.2023
Für mehr Komfort bei der Suche nach einzelnen Buchungen empfiehlt Datenexpertin Auer-Reinsdorff daher, die gesamten Kontoumsätze halbjährlich als Excel-Datei herunterzuladen. „Ansonsten muss man später womöglich Kontoauszug um Kontoauszug sichten“, sagt sie.
e-evidence Ausländische elektronische Beweismittel um jeden Preis?
Interview gemeinsam mit Dr. Anna Oehmichen
Mit dem Vorschlag der Kommission vom 17.4.2018 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen (COM(2018) 225 final) möchte die Kommission die Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden verbessern, auf elektronische Beweismittel („e-evidence“) per Mausklick in ganz Europa zugreifen zu können. Dies soll durch Schaffung zweier neuer Ermittlungsinstrumente geschehen, der sog. Europäischen Herausgabeanordnung („European Production Order“) sowie der sog. Europäischen Sicherungsanordnung („European Preservation Order“). Hier geht’s zum Artikel
Autorentreffen des Berliner Anwaltsblatts
Die Redaktion des Berliner Anwaltsblatts lud auch dieses Jahr zum Autorentreffen. Dank des Engagements der Geschäftsstelle des Berliner Anwaltsvereins und der Mitarbeiter des Erich Schmidt Verlags konnte dies tatsächlich unter den aktuellen Bedingungen bei schönem Spätsommerwetter auf dem Geländes des Verlags stattfinden. Hier geht’s zum Artikel
„IM VERGLEICH ZU DEN USA HINKEN WIR MIT DEM THEMA AI VERMUTLICH FÜNF JAHRE ZURÜCK“
Ein Interview mit Florian Schwiecker
Wie stehen wir in Deutschland mit dem Thema da, wenn Sie die internationale Perspektive wagen, und sind die Vorbehalte gegenüber Cloud-Anwendungen andernorts auch so stark?
Das kann ich leider nur so sagen, wie es ist: Deutschland steht im internationalen Umfeld weit abgeschlagen da. Das betrifft den Einsatz von Technologie in allen Bereichen unserer Gesellschaft – privat wie beruflich – ebenso wie unsere Offenheit, Neues zu nutzen und selbst zu entwickeln. Vorreiter sind hier in Europa ganz klar die skandinavischen Länder, aber auch viele osteuropäische Länder sind längst an uns vorbeigezogen. Im Vergleich zu den USA hinken wir vermutlich fünf Jahre zurück. Hier geht’s zum Artikel
Autorenfoto Florian Schwiecker: Rudi Schröder
DIGITALER BAUKASTEN ALS EXPORTSCHLAGER
Michael Grupp von BRYTER im Interview
Haben Sie einen Tipp für unsere LeserInnen zum Thema Legal Tech?
AnwältInnen empfehle ich: Sprechen Sie Ihre MandantInnen an. Fragen Sie sie, welche Herausforderungen gerade operativ bestehen. Die nachhaltigen und wirklich strategisch relevanten Impulse für innovative Projekte und Anwendungen kommen nicht mehr aus der hauseigenen Bibliothek und von den ReferendarInnen, die sich mal an Technologie versuchen dürfen. Sie müssen von der Mandantschaft kommen und dann von der Partnerschaft diskutiert werden. Hier geht’s zum Artikel
„WIR HABEN NOCH ETWAS ZU TUN“
Über ein Jahrzehnt setzte sich Rechtsanwältin Dr. Astrid Auer-Reinsdorff als Mitglied des DAV-Vorstands für die Belange der Anwaltschaft ein und gestaltete das anwaltliche Miteinander maßgeblich mit. Gemeinsam mit Rechtsanwältin Lisa Schopp blickt sie in der Juni 2021-Ausgabe des Berliner Anwaltsblatts zurück auf zwölf bewegte Jahre.
Interview mit Dr. Astrid Auer-Reinsdorff herunterladen: BAB_06-2021_238_AU
Digitale Zusammenarbeit mit den MandantInnen
Gerade die letzten Wochen in der Corona-Pandemie mit Kontaktverboten und Distanzgeboten, eingeschränkten Meeting- und Reisemöglichkeiten, Homeoffce und Online-Fortbildung haben einen Schub im Digitalisierungs-Know-how in den Anwaltskanzleien gebracht.
Quasi über Nacht wurden KollegInnen und Sekretariate zu VielnutzerInnen
Quasi über Nacht wurden hinsichtlich der Nutzung von digitalen Hilfsmitteln zurückhaltende KollegInnen und Sekretariate zu VielnutzerInnen. Die Kanzleien haben entweder selbst Lösungen freigeschaltet, über Cloud-Anbieter gebucht oder aber die elektronischen Meeting-, Austausch- und Organisationslösungen (Collaboration-Tools) begonnen einzusetzen, welche ihre MandantInnen normalerweise nur für ihre interne Arbeit nutzen. Dies betraf zunächst einmal einen Run auf Video- und Telefonkonferenz-Lösungen, um mit MandantInnen in Kontakt zu bleiben, Vertragsverhandlungen digital abzuhalten oder Webinare statt Präsenzveranstaltungen für MandantInnen, insbesondere auch zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie und in der Fortbildung. Die kompletten Artikel können Sie hier herunterladen:
BAB_07-08_2020_08-06 (002)_AU, Privacy Decision-making aid: Video Call Apps
Autorentreffen des Berliner Anwaltsblatts
Eine Tradition des Berliner Anwaltsblatts: das Autorentreffen! Einmal im Jahr sind alle Autorinnen und Autoren des vergangenen Jahres zum Austausch und zur Selbstverpflichtung zu neuen Beiträgen eingeladen.
Diesmal führte die Einladung auf die Dachterrasse der neu gebauten ESV-Akademie des Erich Schmidt Verlags, wo Dr. Astrid Auer-Reinsdorff „die Redaktionsleiterin “ und Dr. Joachim Schmidt “ als Verlagsleiter “ die Autorinnen und Autoren am spätsommerlichen 3. September begrüßten. BAB_11-2018_eJournal _BAV
Zeichnungen: Philipp Heinisch, www.kunstundjustiz.de
Status des beA und digitale Anwaltschaft – Fragen der DAV-IT-Recht (davit) und Berliner Anwaltsverein an die BRAK
Am 1. Februar 2018 fand auf Einladung der davit (Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im DAV) gemeinsam mit dem Berliner Anwaltsverein ein Expertentalk mit öffentlicher Diskussion mit Kolleginnen und Kollegen sowie Interessiertenzum „Status des beA und digitale Anwaltschaft“ statt.
Der Einladung folgten ca. 150 Kolleginnen und Kollegen und Interessierte. Zahlreiche weitere Kolleginnen und Kollegen verfolgten die Veranstaltung über den Livestream. Die Aufzeichnung können Sie hier ansehen: https://www.youtube.com/watch?v=_qsoEVn8tBA. Nach einer Einleitung erläuterte Markus Drenger vom Chaos Computer Club Darmstadt die von ihm Ende letzten Jahres entdeckten Sicherheitslücken beim beA. Im Verlauf des Abends wies Herr Drenger mehrfach darauf hin, dass er keinen Zugriff auf den Quellcode hatte und die Beseitigung der von ihm gefundenen und am 20. Dezember 2017 bekannt gemachten erheblichen Schwachstellen nicht bedeuten wird, dass das beA ohne andere Sicherheitslücken erneut an den Start gehen würde. BAB_04-2018_eJournal_beA
Digitaler Rechtsverkehr
Die Briten haben ihre Bevölkerung schuldhaft nicht aufgeklärt über die Gefahren eines Brexit, aus parteipolitischen Interessen ziehen sie das jetzt verantwortungslos durch. Die Regierung hat leider keinen wirklich ernstzunehmenden Sparringspartner. Das ist die Tragödie. Aber trotzdem, die positive Botschaft kann nur lauten: Der Blick über die Grenze und das Eintauchen in das juristische Arbeitsleben in einem anderen Land lohnt sich in jedem Fall, es lohnt sich justiziell, es lohnt sich kulturell. BAB_03-2018_eJournal_beA
„Der Blick über die Grenze lohnt sich in jedem Fall“
Die Briten haben ihre Bevölkerung schuldhaft nicht aufgeklärt über die Gefahren eines Brexit, aus parteipolitischen Interessen ziehen sie das jetzt verantwortungslos durch. Die Regierung hat leider keinen wirklich ernstzunehmenden Sparringspartner. Das ist die Tragödie. Aber trotzdem, die positive Botschaft kann nur lauten: Der Blick über die Grenze und das Eintauchen in das juristische Arbeitsleben in einem anderen Land lohnt sich in jedem Fall, es lohnt sich justiziell, es lohnt sich kulturell. BAB_03-2018_eJournal_Heinz Teil 2
„Überzeugungen kann man nicht verkaufen“
Interview mit Rechtsanwalt und Notar a. D. Volker G. Heinz Teil 1. Sein Freiheitswille, seine Internationalität sowie die Zustimmung zu Europa bestimmen das Berufsleben des Kollegen. BAB_01-02-2018_eJournal_Heinz teil 1
Ein Kriminalbiologe auf Wahrheitssuche
Interview mit Dr. Mark Benecke, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Sicherung, Untersuchung und Auswertung kriminaltechnischer Spuren (IHK Köln). Lesen Sie weiter
Er ist Vorsitzender der Deutschen Dracula-Gesellschaf. Er ist Mitglied des Komitees des Nobelpreises für kuriose wissenschaftliche Forschungen. Er ist der bekannteste Kriminalbiologe der Welt. Er ist Dr. Mark Benecke. … mehr erfahren